Die regelmäßige Prüfung der Firmenwagen gehört zur Einhaltung der Arbeitsschutzregeln in jedem Betrieb. Der Arbeitgeber ist dazu im Sinne der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten verantwortlich – egal ob bei ausschließlich dienstlicher Nutzung oder auch gestatteter Privatnutzung.
Nach § 57 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift „Fahrzeuge“ (DGUV Vorschrift 70, bisherige BGV D 29), sind gewerblich genutzte Fahrzeuge durch sachkundige Prüfer auf einen betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen.
Wir übernehmen gerne die komplette Abwicklung der UVV-Prüfung für Ihr Firmenfahrzeug inklusive Prüfnachweis zum Preis von
Liebe Kundinnen & Kunden,
am 07. Oktober 2023 laden wir Sie herzlichst zur Vorstellung des neuen Hyundai KONA Elektro in unser Autohaus ein. Wir würden uns freuen, Sie bei uns begrüßen zu dürfen.
Stromverbrauch Hyundai KONA Elektro, 115 kW (156 PS) Frontantrieb Elektro, 48,4 kWh Batterie, 1-stufiges-Reduktionsgetriebe, 17-Zoll-Leichtmetallfelgen: komb. 14,6 kWh/100 km; elekt. Reichweite volle Batterie 377 km; CO₂-Emission komb. 0 g/km; CO₂-Effizienzklasse n.v*