Mit der Entscheidung für ein Elektrofahrzeug haben Sie sich für den Schutz des Klimas entschieden. Dafür werden Sie vom Gesetzgeber belohnt, denn er hat die sogenannte Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) eingeführt – die Ihnen bares Geld bringt!
Warum?
Mineralölkonzerne und andere Unternehmen, die viel CO2 freisetzen, sind verpflichtet, Treibhausgas zu reduzieren. Weil sie das nicht aus eigener Kraft schaffen, können sie andernorts gespartes CO2 an einer Art CO2-Börse erwerben.
Hier kommen Sie ins Spiel!
Mit Ihrem Elektrofahrzeug tragen Sie zur CO2-Reduktion bei. Wenn Sie diese Ersparnis vermarkten, profitieren Sie direkt von der CO2-Prämie!
Die THG-Quote kann von jedem Halter eines Elektrofahrzeugs beantragt werden, unabhängig davon, ob das Fahrzeug privat oder gewerblich genutzt wird. Weiterhin ist es für die THG-Prämie irrelevant, ob Sie das Fahrzeug gekauft, geleast oder finanziert haben. Wichtig ist nur, dass Sie als Halter des Fahrzeugs in der Zulassungsbescheinigung eingetragen sind. Die THG-Prämie ist dabei vollkommen unabhängig von bestehenden Förderungen, wie beispielsweise dem Umweltbonus.
Die E-Autoförderung kann jedoch nur für Elektrofahrzeuge und nicht für Hybridfahrzeuge beantragt werden. Sollten Sie sich unsicher sein, welche Art von Fahrzeug Sie besitzen, so können Sie das einfach in der Zulassungsbescheinigung nachprüfen. Sie erhalten nur Geld für Ihr E-Auto, wenn in der Zulassungsbescheinigung Teil I, im Bereich P3 das Wort “Elektro” steht und im Bereich 10 die Zahlen “0004”. Diese Felder geben übrigens die Art des Kraftstoffs an.
Gravenhorst-Weg 4
21684 Stade-Wiepenkathen
Tel. +49 (4141) 9911-0
24h Notrufnummer der Hyundai Assistance +49 (069) 380767214
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei DAT unentgeltlich erhältlich ist.